Günstige, behördlich anerkannte Übersetzung von Dokumenten
Wir übersetzen Ihr Dokument innerhalb weniger Tage. Die Übersetzungen werden von der Staatskanzlei BS, der Landeskanzlei BL und den Behörden anerkannt. Unsere Übersetzer/innen verfügen über ein Übersetzerdiplom und/oder langjährige Erfahrung. Mitarbeitende und ÜbersetzerInnen sind gemäss Arbeitsvertrag und Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine externe Fachstelle führt regelmässig Qualitätsprüfungen durch.
Ablauf und Kosten
- Sie bringen Ihr Original-Dokument während unserer Öffnungszeiten bei uns vorbei und leisten eine Anzahlung von CHF 100.- pro A4-Seite.
- Wir übersetzen Ihr Dokument in der Regel innerhalb einer Woche.
- Sie holen Ihr Dokument bei uns ab und begleichen den Restbetrag in bar oder mit Kreditkarte.
- Kosten: CHF 4.40 pro Zeile (bei 60 Anschlägen pro Zeile inkl. Leerschläge)
- Sie übermitteln uns Ihr Dokument per Post oder als Word-/PDF-Datei an mail@ggg-migration.ch
- Sie erhalten einen Kostenvoranschlag und bestätigen uns den Auftrag per E-Mail.
- Wir liefern die Übersetzung in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen und schicken Ihnen eine Rechnung.
- Kosten: CHF 4.80 pro Zeile (bei 60 Anschlägen pro Zeile inkl. Leerschläge)
Mündliche Übersetzungen
Ausländerdienst Baselland
HEKS Linguadukt
Datenbank interkulturell Dolmetschende
Sprachen
- Albanisch ↔ Deutsch
- Bosnisch ↔ Deutsch
- Englisch ↔ Deutsch
- Französisch ↔ Deutsch
Französisch → Italienisch - Italienisch ↔ Deutsch
Italienisch ↔ Spanisch - Kroatisch ↔ Deutsch
- Portugiesisch ↔ Deutsch
Portugiesisch → Spanisch - Russisch ↔ Deutsch
- Serbisch ↔ Deutsch
- Spanisch ↔ Deutsch
Spanisch ↔ Italienisch - Türkisch ↔ Deutsch