Wir unterstützen Sie bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit – in 14 Sprachen!

Sie möchten sich selbständig machen? Sie haben eine gute Geschäftsidee, wissen aber nicht genau, wie Sie diese umsetzen können? Wir erleichtern Ihnen den Start in die Selbständigkeit und unterstützen Sie bei Fragen zu Bewilligungen, Handelsregistereintrag, Finanzierung, etc.

Beispiele aus der Praxis:

Ein gelernter Gipser will ein Malergeschäft eröffnen und ist sehr froh über die Beratung. Er habe viel gelernt und wisse jetzt, worauf er alles achten muss. Ähnlich äussert sich der Koch, der nebenberuflich ein Take Away eröffnen will und von uns mehr über Wirtepatent und Gastgewerbegesetz erfährt. Ganz glücklich ist eine Lehrperson, die privat Nachhilfe und Sprachkurse anbieten will. Ein Jahr nach dem Beratungsgespräch teilt sie uns mit, dass sie ihren Traum verwirklicht hat. Das Ganze sei viel weniger kompliziert gewesen, als sie ursprünglich befürchtet hatte.

Fragen zur Selbständigkeit

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Brauche ich eine Bewilligung oder muss ich mich irgendwo anmelden?

In einigen Branchen sind für die Ausübung von Tätigkeiten Bewilligungen oder Anmeldungen notwendig. Eine Übersicht über reglementierte Berufe ist hier zu finden.

Kontaktieren Sie Ihren entsprechenden Berufsverband und holen Sie dort die Information ab, ob Sie eine Bewilligung benötigen oder nicht: www.bch-fps.ch/partner/berufsverbaende/
Berufsverbände im Kanton Basel-Stadt: gewerbe-basel.ch/verbaende/

 

Wie viel Geld brauche ich?

Überlegen Sie sich wie viel Geld Sie während der Gründungs- und Aufbauphase für sich und Ihre Familie zum Leben benötigen. Können Sie dieses Geld trotz der hohen Anfangsinvestitionen beiseitelegen?

Um sich einen Überblick über die anfallenden Kosten für eine Firmengründung zu schaffen, empfehlen wir Ihnen diese Übersichtstabelle zur Kapitalbedarfsplanung: www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen

Sind Sie beim Arbeitsamt angemeldet?

Falls Sie beim Arbeitsamt angemeldet sind, können Sie sich mit der Unterstützung der kantonalen Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung selbständig machen. Es gibt verschiedene Arten die Selbstständigkeit auszuüben:

  • Zwischenverdienst ausüben (investitionsarmes Projekt, müssen weiterhin Stellen suchen)
  • Dauerhafte, teilzeitliche selbstständige Erwerbstätigkeit (anrechenbarer Arbeitsausfall wird gekürzt)
  • Vollzeitige selbstständige Erwerbstätigkeit (Abmeldung bei der Arbeitsvermittlung)

Falls Sie sich für eine vollzeitige selbstständige Erwerbstätigkeit entscheiden, werden Sie von der Arbeitslosenversicherung abgemeldet. Sie haben die Möglichkeit Fördergelder für die Planungsphase Ihres Projektes zu beantragen

„Gesuch um Unterstützung zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE)“: www.awa.bs.ch/stelle…/finanzielle-unterstuetzung.html

Wollen Sie mehr wissen? Kommen Sie zu uns in die Beratung.

Benötige ich eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung?

Alle Bürgerinnen und -Bürger der EU/EFTA (inkl. Grenzgänger)- derzeit noch mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien – können sich selbstständig machen. Die 5-jährige B-Aufenthaltsbewilligung genügt dazu. Bei der Anmeldung in der Schweiz muss aber die geplante selbstständige Tätigkeit nachgewiesen werden. Genaue Informationen zu den verlangten Nachweisen erteilen die kantonalen Migrationsämter.

Informationen für den Kanton Basel-Stadt: www.bdm.bs.ch/Arbeiten/Arbeitsbewilligung

Personen aus Drittstaaten (auch Grenzgänger), die sich selbstständig machen möchten, müssen im Besitz einer C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige) oder mit einer/einem C-Ausweishabenden, respektive einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sein. Alle übrigen Personen haben keinen rechtlichen Anspruch auf selbstständige Arbeitstätigkeit. Sie müssen bei den jeweiligen kantonalen Behörden ein entsprechendes Gesuch stellen. Entscheidend bei der Beurteilung ist – neben den erforderlichen persönlichen Voraussetzungen – der glaubhafte Nachweis, dass das Unternehmen eine „nachhaltig positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt Schweiz“ wahrnehmen kann.

Informationen für den Kanton Basel-Stadt: www.awa.bs.ch/stellensuche-arbeitslosigkeit/finanzielle-unterstuetzung.html

Was muss ich vor der Gründung unbedingt machen?

1. Firmennamen festlegen…
2. Internetseite reservieren
3. Rechtsform festlegen
4. Zuständigkeiten für Verwaltung und Geschäftsführung festlegen
5. Firmensitz bestimmen
6. Businessplan und Zeitplan erstellen

Für welche Rechtsform entscheide ich mich?

Wer ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. In der Schweiz haben KMU am häufigsten eine der folgenden drei Rechtsformen: Einzelunternehmen, Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Weitere Rechtsformen im Überblick:

  • Einfache Gesellschaft: Gründung auf Zeit
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Genossenschaft
  • Verein: Gewerbe ohne Gewinnorientierung
  • Stiftung

Beim Entscheid einer Rechtsform, sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: Kapital, Risiko/Haftung, Unabhängigkeit, Steuern und soziale Sicherheit. Je nach Auswahl der Rechtsform, müssen weitere Punkte beachtet werden.

Weitere Informationen auf dem KMU-Portal des Bundes: www.kmu.admin.ch

Kontakt
Tel. 061 206 92 22

Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr
und 13:30-16:30 Uhr

Aktuell geschlossen
Wieder offen: Dienstag, 23.4.2024 von 13:30 - 16:30 Uhr

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.

Flyer Selbständigkeit

KMU-Sprechstunde des Gewerbeverbands Basel

KMU-Portal der Bundesverwaltung

Beratungsstellen für Arbeitsvertragsrecht