Wir informieren Interessierte, Behörden, Organisation, Fachpersonen, Medien, Arbeitgebende, Vereine, Religionsgruppen, etc. über Themen rund um Migration und Integration.

Wir beraten Migrations- und Nonprofit-Organisationen bei der Planung und Durchführung von Projekten und initiativen im Integrationsbereich. Wir führen selbst Projekte und Veranstaltungen durch.

Wir koordinieren und vernetzen Integrationsangebote innerhalb der Region, um Synergien zu nutzen sowie Menschen und Ideen zusammenzubringen.

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Tel. 061 206 92 31 / 32 oder Mail an info@ggg-migration.ch. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Themen Migration und Integration.

Ziel von Integration „ist ein gedeihliches und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der Einheimischen und der Migrationsbevölkerung. … Dieser soll ermöglicht werden, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.“
Integrationsgesetz Basel-Stadt

Fragen und Antworten

Definition Integration

Was muss eine Person gemäss Gesetz tun, um sich zu integrieren?

Art. 4 Integrationsverordnung Schweiz und Art.1 Integrationsverordnung Kanton Basel-Stadt fordern folgenden Beitrag zur Integration:

  • Die Bundesverfassung respektieren
  • Die am Wohnort gesprochene Landessprache erlernen
  • Sich mit den Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen
  • Am Wirtschaftsleben teilnehmen und sich weiterbilden.

Wie wird "Integration" definiert?

Es gibt keine einheitlich wissenschaftliche Definition von Integration. Der Begriff Integration wird im Alltag sehr unterschiedlich verwendet, z.B. Integration von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess, Integration der Schweiz in die Europäische Union, Integration von „Ausländern“. In der Schweiz wird Integration vor allem in Bezug auf das Zusammenleben zwischen Migranten und Aufnahmegesellschaft gebraucht.

In Art. 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes wird die Integration definiert als „das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Grundwerte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz“.

Gemäss baselstädtischem Integrationsgesetz bedeutet Integration ein respektvolles Zusammenleben zwischen Einheimischen und der Migrationsbevölkerung. Ziel der Integrationsmassnahmen ist dass jede/r Zugang zum Arbeitsmarkt hat und die Wohnortsprache lernt, um sich im lokalen sozialen Netzwerk bewegen zu können.

Schweizer Integrationspolitik

Was sind die Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik?

Integration ist eine staatliche Kernaufgabe. Die Behörden arbeiten mit den Sozialpartnern eng zusammen.

Integration ist ein gegenseitiger Prozess, an dem sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung beteiligt sind.

Integration setzt einerseits die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus. Das heisst ein Klima der Anerkennung und den Abbau von diskriminierenden Schranken. Der Beitrag der Migrantinnen und Migranten zur Integration zeigt sich am Willen zur Teilhabe am wirtschaftlichen, sowie am sozialen Leben in der Schweiz.

Die Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik sind im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) unter den Themen Zulassung und Integration festgehalten (Art.3; 4; 53-58; 87).

Was wird unter dem Schlagwort "Fördern und Fordern" verstanden?

Die Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik werden unter dem prägenden Schlagwort Fördern und Fordern zusammengefasst und in der Öffentlichkeit, sowie in der Politik regelmäßig debattiert.

  • Das „Fördern“ verlangt von Kantonen und Einwohnergemeinden, beim Erfüllen ihrer Aufgaben die Integrationsziele, zum Beispiel die strukturelle Chancengleichheit von Migranten, zu berücksichtigen. Diese Förderung erfolgt in erster Linie in der Berufsbildung, im Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, und in zweiter Linie zum Beispiel auch in Sprachschulen und in Quartiertreffpunkten.
  • Das „Fordern“ verlangt die Eigenverantwortung der Zugezogenen und ihre Bereitschaft sich in die neue Gesellschaft einzugliedern. Beispielsweise werden die Neuzugezogenen dazu gefordert, die Landessprache beim Prozess der Immigration so rasch wie möglich zu erlernen.

Wie wird die Integration finanziert?

Die Programmfinanzierung wird gemeinsam durch Bund und Kantone getragen. Für die Finanzierung der kantonalen Integrationsprogramme stehen Mittel  insgesamt in der Höhe von rund CHF 115 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Dies entspricht knapp 15 Franken pro Einwohner. Der Bund trägt rund zwei Drittel der Kosten, während die Kantone und Gemeinden einen Drittel tragen. Die Gesetzesgrundlage für die Programmfinanzierung durch den Bund ist im AIG (Art. 55) verankert. Siehe Link (unter Punkt 5 und 6 sind die Finanzierungsmassnahmen geschildert): https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/integration/foerderung/kip/grundlagen-kip-d.pdf

Das heisst, die Kantone und Gemeinde koordinieren die Integrationsmassnahmen vor Ort, und engagieren sich auch ihrerseits finanziell. Der Bund gibt dem Kanton nur Integrationsgelder, wenn sich der Kanton bereit erklärt, mindestens zur Hälfte gleichviel Gelder in die kantonale Integrationspolitik zu investieren.

Weitere Beiträge kommen von den Dritten, solche wie Stiftungen, Fonds, Kirchen und  Sponsoring-Partner aus der Wirtschaft.

Welches sind die Grundprinzipien der Schweizer Integrationspolitik?

Die schweizerische Integrationspolitik verfolgt drei spezifische Ziele im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen

Information und Beratung

  • Erstinformation: Alle aus dem Ausland neu zuziehenden Personen mit Perspektive auf längerfristigen, rechtmässigen Aufenthalt fühlen sich in der Schweiz willkommen und sind über die wichtigsten hiesigen Lebensbedingungen und Integrationsangebote informiert. Migrantinnen und Migranten mit besonderem Integrationsförderbedarf werden so früh wie möglich, spätestens aber nach einem Jahr geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen.
  • Beratung: Migrantinnen und Migranten sind informiert und beraten in Fragen des Spracherwerbs, der Alltagsbewältigung sowie der beruflichen und sozialen Integration. Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert, beraten und verfügen über Begleitung beim Abbau von Integrationshemmnissen, bei Prozessen der transkulturellen Öffnung und bei der Bereitstellung zielgruppenspezifischer Massnahmen. Die Bevölkerung soll über die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung informiert werden.
  • Schutz vor Diskriminierung: Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert und beraten in Fragen des Diskriminierungsschutzes. Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung.

Bildung und Arbeit

  • Im Vordergrund steht die Vermittlung der Landessprachen, sowie die Verbesserung des Sprachangebots. Das Ziel ist, dass die Migrantinnen und Migranten über die für die Verständigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache verfügen.
  • Frühe Förderung: Migrantenfamilien haben chancengleichen Zugang zu den Angeboten der frühen Förderung, die ihrer familiären Situation gerecht werden.
  • Arbeitsmarktfähigkeit: Migrantinnen und Migranten, die keinen Zugang zu den Angeboten der Regelstrukturen finden, verfügen über ein Förderangebot, das ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert.

Verständigung und gesellschaftliche Integration

  • Interkulturelles Dolmetschen: Migrantinnen und Migranten sowie Mitarbeitende von Regelstrukturen verfügen in besonderen Gesprächssituationen (komplexe Sachverhalte, sehr persönliche Themen, Verwaltungsverfahren) über ein Vermittlungsangebot für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich des interkulturellen Dolmetschens.
  • Soziale Integration: Migrantinnen und Migranten nehmen am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft, d.h. in der Gemeinde und im Quartier sowie in zivilgesellschaftlichen Organisationen teil.

Wer ist auf Bundesebene für die Integrationspolitik zuständig?

Die Hauptverantwortung liegt beim Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das angegliederte Staatssekretariat für Migration (SEM) regelt Einreise, Lebensbedingungen und Flüchtlingsfragen. Das SEM koordiniert die Massnahmen der Bundesstellen zur Integration von Personen ohne Schweizer Pass, insbesondere in den Bereichen

  • der Arbeitslosenversicherung (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF)
  • der Berufsbildung (Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI)
  • des Gesundheitswesens (Bundesamt für Gesundheit – BAG).

Es stellt den Informations- und Erfahrungsaustausch mit den Kantonen sicher. Dazu bezeichnen die Kantone dem Staatssekretariat eine Ansprechstelle für Integrationsfragen. Die Gemeinden werden in geeigneter Weise miteinbezogen. (Art. 14 der am 1. Februar 2006 in Kraft getretenen Revision der Integrationsverordnung VintA).

Mit Art. 57 des AIG legte das Parlament diesen Koordinationsauftrag auch auf Gesetzesstufe fest.

Für die stärkere Koordination zwischen den staatlichen Ebenen bietet sich die Tripartite Konferenz (TK) an. Sie dient als politische Plattform die gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden geführt wird. Die Integrationspolitik ist, seit ihren Anfängen, ein zentrales Themenfeld der TK.

Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) berät den Bundesrat und verwaltet Migrationsfragen, veröffentlicht Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen.

Baselstädtische Integrationspolitik

Was ist das Ziel der baselstädtischen Integrationspolitik?

Ziel der Integrationspolitik ist das friedliche Zusammenleben von Einheimischen und Zugezogenen.
Dafür wird der gleichberechtigte Zugang aller Einwohnerinnen und Einwohner zum Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnungsmarkt gefördert. Um diesen gleichberechtigen Zugang aller Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten, verfolgt der Kanton Basel-Stadt eine aktive Integrationspolitik welche alle Aspekte des Lebens umfasst.

Sie orientiert sich am Integrationsleitbild von 1999, welches auf der aktuellen eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung basiert und die Leitideen von:

  • Potentialansatz
  • Chancengleichheit und
  • Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung verfolgt.

Wer ist beim Kanton Basel-Stadt für die Umsetzung der Integrationspolitik zuständig?

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Innerhalb der kantonalen Verwaltung sind alle Departemente in die Umsetzung der Integration involviert.

Auf kommunaler Ebene sind die Einwohnergemeinden Riehen (Abteilung Bildung und Familie) und Bettingen für die Integration der Neuzugezogenen verantwortlich.

Koordiniert wird die Umsetzung der kantonalen Integrationspolitik von der Fachstelle Diversität und Integration. Sie ist der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung angegliedert, welche zum Präsidialdepartement gehört. Sie unterstützt in erster Linie die Departemente bei der Umsetzung der Integrationspolitik. In zweiter Linie sorgt sie für zielgruppenspezifische Integrationsangebote, wie zum Beispiel die Projektförderung von Vereinen und Privatpersonen.

Was beinhaltet das Integrationsgesetz des Kantons Basel-Stadt?

Das Integrationsgesetz des Kantons Basel-Stadt (IntG BS) soll gezielt zum persönlichen und gemeinsamen Erfolg der einheimischen und zugezogenen Bevölkerung beitragen.

Ziel des Gesetzes ist die Förderung eines „gedeihlichen“ und von gegenseitigem Respekt geprägten Zusammenlebens zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und der Chancengleichheit der zugezogenen Bevölkerung.

Wie das Ausländergesetz basiert auch dieses kantonale Integrationsgesetz auf dem Prinzip des „Förderns und Forderns“. Schwerpunkt ist der Spracherwerb und die Antidiskriminierung (Art. 4 IntG BS)

Welche spezifischen Integrationsangebote gibt es im Kanton Basel-Stadt?

Im Kanton Basel-Stadt werden alle Neuzugezogenen mit einer Willkommensmappe und einem Neuzuzügerapéro von der Regierung willkommen geheissen. Dabei erhalten Neuzugezogene behördliche und alltägliche Informationen zum Leben im Kanton.

Die Gemeinden Riehen und Bettingen heissen die Neuzugezogenen zusätzlich zum kantonalen Angebot mit gemeindeeigenen Anlässen willkommen.

Mit der Veranstaltung „Wie ticken die Schweizer / Typically Swiss“ erhalten Neuzugezogene auf Deutsch und Englisch praktische Tipps zum Beruf und Alltagsleben in der Schweiz.

Der Kanton Basel-Stadt finanziert neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten in den ersten zwölf Monaten ihres längerfristigen Aufenthaltes einen gratis Deutschkurs im Umfang von 80 Lektionen. Im Rahmen des Begrüssungsgesprächs beim Einwohneramt erfolgt die Abgabe eines personifizierten Gutscheins. Der Gutschein kann bei einer zertifizierten, kantonal anerkannten Sprachschule eingelöst werden.

Informationen zu den Sprachschulen und Kursangebote finden Sie auf http://www.deutschkurse.bs.ch/.

Statistische Fragen zu Migration

Wie setzt sich die baslerische Bevölkerung zusammen?

Der Kanton Basel-Stadt zählt aktuell rund 200’000 Einwohner. Davon sind ca.127’000 Schweizer/innen. Der Ausländeranteil beträgt über 1/3 (ca. 73’000 Personen).

Alle 10 Jahre gibt es einen Kennzahlenbericht der Integrationsindikatoren, welche detaillierten Überblick über verschiedenste Themenbereiche wie «Struktur der Bevölkerung», «Schule und Bildung», «Erwerb und Auskommen» sowie «Politik und Zusammenleben» zusammensetzt. Die Indikatoren werden jährlich aktualisiert.

Welche Religionen sind in Basel vertreten?

Basel ist eine multireligiöse Stadt. Der grösste Anteil bestehend aus 44.7 % sind die Konfessionslosen. Es werden über 250 Glaubensrichtungen in den beiden Basel gezählt.

Links

Region Basel

Treffpunkte für Migrant/innen

Fachstelle Diversität und Antirassismus Basel-Stadt

Sprachförderung Erziehungsdepartement BS

www.deutschkurse.bs.ch

Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt

Beratungsstelle für Asylsuchende

Ausländerdienst Baselland

Fachbereich Integration BL

Stopp Rassismus

Inforel (religiöse Gemeinschaften)

sozialesbasel.ch

GGG Basel

Schweiz

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Eidgenössische Migrationskommission (EKM)

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)

Kantonale Integrationsprogramme (KIP)

Konferenz der Fachstellen für Integration (KoFI)

Ansprechstellen für Integration in den Kantonen und Städten

Dialog Integration

Fachstelle zwangsheirat.ch

Grundlagen

Schweizerische Integrationspolitik

Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG

Verordnung über die Integration von AusländerInnen

Basler Integrationsstrategie

Integrationsgesetz Basel-Stadt

Integrationsverordnung Basel-Stadt

Projektförderung Basel-Stadt

Integrationsindikatoren Basel-Stadt

Statistik Bevölkerung Basel-Stadt

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